Die Ärzte, die Arbeitgeber und die Sozialversicherungen verfolgen die gleichen Ziele: eine optimale Genesung der Betroffenen und die rasche und gesicherte Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Dazu ist es zentral, dass alle Beteiligten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben miteinander reden. Arbeitgeber, Ärzte und Sozialversicherungen müssen bei Unklarheiten oder komplexen Sachverhalten aufeinander zugehen. Lesen Sie mehr dazu im beigelegten Merkblatt Merkblatt Zusammenarbeit Ärzte-Arbeitgeber
Zur besseren Verständigung zwischen dem kranken Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber und der Ärzteschaft empfiehlt es sich in schwierigen Fällen ein detailliertes Arbeitszeugnis auszustellen oder auch eine Arbeitsplatzbeschreibung im Betrieb zu erfragen.
Detailliertes Arbeitsunfähigkeitszeugnis (pdf)
Arbeitsplatzbeschreibung (pdf)