Antigen-Schnelltests in der Praxis

Gut drei Wochen nach Einführung der Antigenschnelltests konnten wir schon einige Erfahrungen damit sammeln. Die HASO- News sind deshalb heute (fast) ausschliesslich diesem Thema gewidmet.
Etliche von uns Vorstandsmitgliedern führen in ihren Praxen Schnelltests durch.
Die Probenentnahme entspricht derjenigen für die PCR- Testung mit all ihren Erfordernissen bezüglich Praxisorganisation und Desinfektion. Das Testkit selber kann grob mit einem Streptokokken- Schnelltest verglichen werden und erfordert in etwa den gleichen Aufwand, den wir als nicht sehr hoch beurteilen.

Sensitivität/Spezifität der Schnelltests und daraus hervorgehende Indikationen:

Die Schnelltests weisen eine hohe Spezifität auf. Die Sensitivität dagegen ist in weit höherem Mass als beim PCR – Test (bei dem Gensequenzen während des Tests vermehrt werden) vom Virusload abhängig.
Bei hoher Prävalenz in den untersuchten Proben ist der positive prädiktive Wert (Anzahl richtig festgestellter positiver Fälle) mit fast 100% ausgezeichnet, der negativ prädiktive Wert (Anzahl richtig festgestellter negativer Fälle) mit 95% immer noch hervorragend.
Da der Virusload in den ersten Tagen der Symptomatik hoch ist und danach rasch abnimmt, sollen nur symptomatische Personen innerhalb der ersten vier Tage nach Symptombeginn mit Antigenschnelltests untersucht werden. Im weiteren Verlauf der Erkrankung steigt die Rate der falsch negativen Resultate massiv an!
Für asymptomatische PatientInnen gibt es bisher nur zwei Indikationen für den Antigenschnelltest, da in diesen Situationen die Vortest – Wahrscheinlichkeit relativ hoch ist:
  • Meldung einer Begegnung mit einem COVID-19 Fall durch die SwissCovid App. (1 Test ab 5.Tag)
  • Im Rahmen einer Ausbruchsuntersuchung und -kontrolle (ärztlich angeordnet)
Für Convenience- Testungen (Testen vor dem Festen) gibt es bisher keine offizielle Indikation oder Strategie, u.a. weil die Testkapazitäten dafür allenfalls nicht ausreichen könnten.
Da die Sensitivität des Schnelltest derjenigen des PCR unterlegen ist, ist er nicht für Personal aus dem Gesundheitswesen, besonders gefährdete PatientInnen und Personen, die nicht ambulant behandelt werden können, indiziert

Fragen und Antworten aus dem Praxisalltag

zusammengestellt vom Vorstand unter Einbezug des Kantonsarztamtes
Welche Schnelltests sind zugelassen?
  • Roche: SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test
  • Abbot: PanbioTM Covid-19 Ag Rapid Test
  • Andere Schnelltests sind im Moment vom BAG nicht zugelassen und werden nicht vergütet
Die Antigen- Schnelltest wurden als Ergänzung zur PCR – Testung propagiert. Nun sind offenbar die PCR- Testzentren nicht überlastet. Darf ich trotzdem Schnelltests durchführen?
  • Schnelltests dürfen bei korrekter Indikation trotz noch vorhandener PCR- Testkapazität durchgeführt werden
Was sind die Nachteile der Schnelltests?
  • Die Sensitivität ist tiefer als beim PCR- Test, der als Goldstandard gilt
  • Die Schnellteste sind nicht automatisierbar (Nachteil für grosse Testzentren)
  • Das Resultat wird nicht auf einem „offziellen“ Laborblatt dokumentiert
Was sind die Vorteile der Schnelltests?
  • Raschere und konsequentere Isolation sofort ab Testung
  • Raschere Identifikation von Kontaktpersonen
  • Bessere Motivation zur Testung oligosymptomatischer Personen, da diese nicht 1-2 Tage nach Probenentnahme in Quarantäne müssen
Wo sollen die PatientInnen auf das Schnelltestresultat warten?
  • Die meisten von uns schicken sie nach erfolgter Testung nach Hause ohne das Resultat abzuwarten
  • Ein negatives Testresultat wird per SMS oder Telephon durch die MPA, ein positives telephonisch durch die Ärztinnen mitgeteilt
Die Probenentnahme mit dem trockenen Tupfer ist schmerzhaft. Was tun?
  • Da gibt es leider keine gute Lösung. Die Befeuchtung des Tupfers ist – wenigstens für den Roche- Schnelltest- explizit nicht statthaft
Der Schnelltest ist negativ, der klinische /und oder epidemiologische Verdacht auf einen COVID – Infekt ist aber hoch, was mache ich?
  • Es kann eine zweite Probe für einen PCR entnommen werden (unmittelbar nach der ersten oder im weiteren Verlauf). Ein bereits im Extraktionspuffer des Schnelltests benutzter Tupfer kann nicht mehr für einen PCR verwendet werden
  • Die Kostenübernahme durch den Bund sollte laut Prof. Fenner auch für 2 Tests kein Problem sein
Kann ich Kinder mit Antigenschnelltests untersuchen
  • Für Kinder bis 12 Jahre sind die Schnelltests nicht validiert.
Kann ich Schnelltests in Altersheimen durchführen?
  • Da es sich um besonders vulnerable Personen handelt, sollen keine Antigenschnelltest bei AltersheimbewohnerInnen durchgeführt werden
  • Auch das Personal sollte nicht mittels Schnelltests untersucht werden (s.o.)
  • Ein Pilotprojekt zur Ausbruchsuntersuchung mit Schnelltests an Tag 1 (parallel PCR) und Tag 5 läuft im Kanton. Im Tessin ist dieses Vorgehen bereits Standard.
Wie müssen Testresultate gemeldet werden?
  • Negative (innert 24h) und positive (innert 2h) Testresultate werden auf einer hin- geschützten Website (einmalige Anmeldung erforderlich) direkt ans BAG gemeldet.
  • Eine Schnittstelle zur Praxissoftware besteht leider nicht, der Aufwand für die Meldung ist aber überschaubar.
  • Die Meldung kann ausgedruckt und z.B. dem Pat. als Dokumentation mitgegeben werden.
Eine Person hatte engen Kontakt mit einer COVID –positiven anderen Person, war aber selber vor kurzem positiv. Muss sie in Quarantäne?
  • Gemäss BAG kann eine Person, deren eigener positiver COVID- Test maximal drei Monate her ist, von der Quarantäne befreit werden.
Ab wann gilt die Quarantäne bei unübersichtlichen Verhältnissen mit z.B. mehrzeitigen positiven Testresultaten (Familien)?
  • Der letzte Tag des engen Kontaktes zur Indexperson gilt als Tag 0 der Quarantäne
Funktioniert das Kontakttracing?
  • Es wurde deutlich verbessert. Die Kontaktaufnahme erfolgt meist innerhalb von Stunden
Wie steht es mit den Impfungen?
Die HASO ist im Fachdialog Impfen des Kantons Solothurn vertreten:
Vieles ist noch unklar und vieles kann nicht durch uns beeinflusst werden. Trotzdem ist unsere Teilnahme wichtig, da in unseren Praxen die gefährdeten Personen direkt angesprochen werden können.
Der Bund wird die Kantone mit Impfstoff und Injektionsmaterial beliefern, diese sind für die weitere Verteilung verantwortlich. Es steht auch die Erstellung von Impfzentren unter Einsatz des Zivilschutzes zur Diskussion.
Die direkte Beteiligung GrundversorgerInnen wird vom verwendeten Impfstoff und der benötigten Logistik (insbes. Tiefkühlung) beeinflusst.
Wir setzen uns unter anderem für einen schnittstellenarmen Prozess von Anmeldung über Dokumentation bis Entschädigung ein.